Kirchenordnung

In den Städten und Territorien, in denen die Reformation eingeführt wurde, entstand – durch ihre nunmehrige Ablehnung der päpstlichen Gerichtsbarkeit und des kanonischen Rechts – ein rechtsfreier Raum. Die Landesherren sahen sich deshalb herausgefordert, hier einzugreifen und beauftragten u. a. ihre führenden Theologen mit der Abfassung solcher Ordnungen, die das gesamte Gemeinwesen – so z. B. die Schulbildung, die Armenfürsorge und die Gottesdienstordnungen – neu regelten.