04.03.2019
Wahltermine stehen fest
Gemeindekirchenratswahl 2019
Die 56 Kirchengemeinden des evangelischen Kirchenkreises Eisenach-Gerstungen haben die Termine für die Wahl der Gemeindekirchenräte festgelegt. Unter dem Motto „Sie haben die Wahl“ werden zwischen dem 5. und 27. Oktober dieses Jahres die Kirchenältesten neu gewählt.
In den Kirchengemeinden sind folgende Wahltermine angesetzt:
5.10. Etterwinden
Fernbreitenbach
Gospenroda
Thal
6.10. Ifta
Pferdsdorf
Spichra
Mosbach
Wutha-Farnroda
Wünschensuhl
Neukirchen im Wartburgland mit Neukirchen, Madelungen, Hötzelsroda, Berteroda und Stregda
Deubach
Kälberfeld
Schönau a.d.H.
Oberellen
Kittelsthal
Seebach
Ruhla
Hörschel
12.10. Krauthausen
Herda
Horschlitt
Vitzeroda
Burkhardtroda
Eckhardtshausen
Marksuhl
13.10. Wolfsburg-Unkeroda
Stedtfeld
20.10. Dankmarshausen
Berka v.d.H.
Scherbda
Melborn mit Ettenhausen, Hastrungsfeld, Wenigenlupnitz
Sättelstädt mit Burla und Sondra
Wartha
Förtha
Lauchröden
27.10. Bischofroda
Üterroda
Creuzburg
Eisenach
Gerstungen
Neustädt
Sallmannshausen
Untersuhl
Großenlupnitz mit Beuernfeld, Bolleroda, Stockhausen
Lauterbach
Mihla
Unterellen
Göringen
Neuenhof
Der jeweilige Wahltermin ist auch der Termin, bis zu dem in den Gemeinden die Briefwahl wahrgenommen werden kann. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM) ab dem 14. Lebensjahr, die zum Abendmahl zugelassen sind.
Dem Gemeindekirchenrat obliegt die Leitung der Kirchengemeinde. Seine Mitglieder, die Kirchenältesten, beschäftigen sich unter anderem mit Fragen der Verkündigung der christlichen Boschaft, der Seelsorge und der diakonischen Arbeit. Außerdem entscheidet der Gemeindekirchenrat über Bau- und Finanzfragen.